Betrieb und Entsorgung von Fettabscheidern
Inbetriebnahme
Die Fettabscheideranlage ist vor der Inbetriebnahme, d.h. vor der Zuführung von fetthaltigem Abwasser, vollständig zu reinigen, falls notwendig auch leerzupumpen und bis zum Anlagenüberlauf vollständig mit kaltem Wasser zu füllen. Dabei ist die Anlage auf Dichtheit und Funktion zu prüfen. Diese Maßnahmen erfolgen in der Regel durch die ausführende Fachfirma.
Entsorgung
Nach DIN 1825-2 sind bei Fettabscheideranlagen die Reinigungsintervalle so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit von Abscheider und Schlammfang nicht überschritten wird. Sofern nicht anderweitig vorgeschrieben, sollten Schlammfänge und Abscheider einmal im Monat, vorzugsweise zweiwöchentlich, entleert, gereinigt und wieder mit Frischwasser gefüllt werden.
Bei Abschluss eines Entsorgungsvertrages mit einem Entsorgungsfachbetrieb und in Absprache mit dem Abwasserbehandlungsbetrieb Neustadt am Rübenberge -ABN- kann bei ausreichender Speicherkapazität der Abscheideranlage das Leerungsintervall auf maximal vierteljährlich erweitert werden.
Der Einsatz biologischer Mittel (Bakterien/Enzyme) zur sogenannten Selbstreinigung ist unzulässig.
Grund der Entsorgungsintervalle ist die Vermeidung von fortschreitenden Abbauvorgängen, die eine starke Geruchsbelästigung und einen hohen Anteil an Zersetzungsprodukten verursachen, die stark sauer und korrosiv reagieren und so den öffentlichen Kanal schädigen können. Fettablagerungen erschweren und verteuern zudem die Reinigungsarbeiten in unserem Kanalnetz erheblich. Sie können zu Verstopfungen führen, den Klärbetrieb stören und die Reinigungsvorgänge auf der Kläranlage nachteilig beeinflussen.
Der Entsorgungsvertrag ist spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme beim Abwasserbehandlungsbetrieb der Stadt Neustadt am Rübenberge -ABN- einzureichen.
Der erste Entsorgungstermin ist dem ABN anzuzeigen.
Überprüfung
In regelmäßigen Abständen von nicht länger als 5 Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger Komplettentleerung und Reinigung durch einen Fachkundigen auf ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen (siehe auch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Abscheideranlage). Das Prüfprotokoll ist dem Abwasserbehandlungsbetrieb Neustadt a. Rbge. unaufgefordert zuzusenden.
Beispiel für einen überfüllten Fettabscheidern
(NICHT ordnungsgemäßen Zustand)
Dokumente
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Fettabscheider (11 kB) |